Rücksendung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
liebe Fachhandelspartnerin, lieber Fachhandelspartner,
bitte füllen Sie vor jeder Rücksendung das RMA-Formular vollständig aus und senden Sie es per E-Mail an:
Jeder Rücksendung muss das vollständig ausgefüllte RMA-Formular beiliegen. Rücksendungen ohne RMA-Formular oder ohne die erforderlichen Angaben können nicht unmittelbar zugeordnet werden und verzögern die Bearbeitung erheblich.
Die zugeteilte RMA-Nummer muss gut sichtbar auf der Umverpackung angebracht werden. Bitte beschriften oder bekleben Sie nicht die Originalverpackung des Produktes.
Verpacken Sie die Ware transportsicher. Für Transportschäden, die durch eine unzureichende oder ungeeignete Verpackung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Bei Rücksendungen zur Gutschrift muss die Ware vollständig sein. Fehlende oder beschädigte Bestandteile, beispielsweise Originalverpackung, Anschlusskabel, Stecker oder weiteres mitgeliefertes Zubehör, können die Höhe der Gutschrift entsprechend reduzieren.
Prüfung, Kostenvoranschlag und Reparatur
Für die technische Prüfung und die Erstellung eines Kostenvoranschlags berechnen wir eine Gebühr von 35,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Gebühr wird berechnet, wenn:
- das Gerät auf Wunsch des Einsenders unrepariert zurückgesendet wird;
- bei der technischen Prüfung kein Fehler am eingesandten Gerät festgestellt werden kann und daher kein Anspruch aus Garantie oder gesetzlicher Gewährleistung besteht. Dies gilt auch, wenn das Gerät ursprünglich als Garantie- oder Gewährleistungsfall eingesandt wurde.
Die Gebühr wird nicht berechnet, wenn:
- die Reparatur im Rahmen einer anerkannten Garantie oder gesetzlichen Gewährleistung erfolgt;
- eine kostenpflichtige Reparatur durchgeführt wird;
- der Einsender nach der Prüfung die Entsorgung des Gerätes beauftragt.
Mit der Einsendung wird eine kostenpflichtige Reparatur automatisch beauftragt, sofern die gesamten Reparaturkosten die Prüf- und Kostenvoranschlagsgebühr von 35,00 Euro netto nicht überschreiten. In diesem Fall erfolgt die Reparatur ohne vorherige Rückfrage; die Kostenvoranschlagsgebühr wird nicht zusätzlich berechnet.
Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 35,00 Euro netto, führen wir die Reparatur erst nach Freigabe des Kostenvoranschlags durch.
Treten während der Reparatur nicht vorhersehbare Folgefehler oder zusätzliche Schäden auf, dürfen die tatsächlichen Reparaturkosten den freigegebenen Kostenvoranschlag um maximal 20 Prozent überschreiten. Bei einer höheren Abweichung holen wir vor der Fortsetzung der Reparatur eine erneute Freigabe ein.